Hier können Sie einen Registerauszug schnell und unkompliziert abrufen.

Hier können Sie einen Registerauszug schnell und unkompliziert abrufen.

Bei den Registergerichten an Amtsgerichten werden diese Register geführt:

Handelsregister  (Handelsregisterauszug)
Vereinsregister (Vereinsregisterauszug)
Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterauszug)
Partnerschaftsregister (Partnerschaftsregisterauszug)

Wo kann man einen Auszug aus so einem Register erhalten?

Zuerst einmal, indem Sie das zuständige Register heraussuchen und dieses kontaktieren. Das ist insofern etwas komplizierter, da dafür nicht einfach das nächstgelegene Amtsgericht zuständig ist, weil in den letzten Jahren immer mehr Registergerichte zusammengeführt wurden und auch noch werden. Manche Amtsgerichte haben nur das Vereinsregister behalten, andere nicht einmal das.

Die zweite Möglichkeit, um an einen schriftlichen Auszug aus deinem der genannten Register zu kommen, ist das Bestellformular unten. Dort wird Ihnen sehr schnell der gewünschte Registerauszug abgerufen und übermittelt. Verständlicherweise ist das teurer als wenn Sie sich selbst direkt beim Registergericht bemühen. Aber dafür haben Sie dann nicht das Problem, dass Sie die Zuständigkeit erst noch herausfinden und auch nicht erst noch das Problem mit dem Gerichtsgebühren klären müssen, denn die Amtsgerichte haben oft eine unterschiedliche Gebührenstruktur und verlangen noch dazu oftmals Vorauskasse bei der Bestellung.

Wie ist der Ablauf, wenn ich hier den Registerauszug abrufe?

Schon innerhalb von kurzer Zeit, in Abhängigkeit von der Auftragsart, erhalten Sie hier den Registerauszug ohne Vorauskasse. Die Rechnung befindet sich im Anhang der e-mail.
Die Registerauszüge unterscheiden sich in Abhängigkeit des Registers, aber allen ist gemeinsam, dass sie alle relevanten Daten erhalten. So geht beispielsweise aus einem Handelsregisterauszug neben der Firma (=Firmenname) die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), die Höhe des Haftungskapitals und der Tag der letzten Eintragung hervor. Der Umfang hängt auch davon ab, welche Auszugsart Sie wählen. Die Unterschiede sind auf weiter unten erklärt.
Dann kann Ihnen bei Bedarf auch jedes dieser Dokumente amtlich beglaubigt werden.

Und noch ein letzter Hinweis: Wenn nichts geliefert werden kann, dann bleibt es kostenfrei für Sie. Sie müssen sich hier auch nicht registrieren oder gehen gar ein verstecktes Abo ein.

Für den Abruf eines Registerauszuges füllen Sie nun bitte die nachfolgenden Felder aus:

    Firma / Verein / Genossenschaft / Partnerschaft:

    Anschrift:

    Register-Nummer (falls bekannt):

    Was möchten Sie jetzt abrufen?

    aktueller Registerauszug: 4 Std. / 29,75 EUR*
    aktueller Registerauszug - EXPRESS: 5-30min. / 39,75 EUR*

    chronologischer Registerauszug: 4 Std. / 29,75 EUR*
    chronologischer Registerauszug - EXPRESS: 5-30 min / 39,75 EUR*

    chronol. + historischer Registeraus. (alles ab Gründung): 4 Std. / 49,75 EUR*
    chronol. + historischer Registerauszug - EXPRESS: 5-30 min / 59,75 EUR*

    letzte Gesellschafterliste: ab 2 Std. (Verzögerung möglich) / 29,75 EUR*
    letzte Gesellschafterliste - EXPRESS: 5-30 min. / 39,75 EUR*

    aktueller Gesellschaftsvertrag: ab 2 Std. (Verzögerung möglich) / 29,75 EUR*
    aktueller Gesellschaftsvertrag - EXPRESS: 5-30 min. / 39,75 EUR*

    aktueller Registerauszug mit amtlicher Beglaubigung: 2-8 Tage / 59,75 EUR*
    akt. Registerauszug m. amtl. Beglaubig. + Apostille: 4-9 Tage / 99,75 EUR*

    Apostille-Land:

    Hinweise bzw. Änderungen zum Auftrag:

    *Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Entsprechend werden immer Nettopreise angegeben, diese verstehen sich immer zuzüglich 19% MwSt.

    Ihre Daten / Rechnungsanschrift:

    Anrede:

    Ihr Name / Firma / Kanzlei:

    ggf. Ihr Vorname bzw. Ansprechpartner (Pflichtfeld):

    PLZ + Stadt (Pflichtfeld):

    Straße + Hausnummer (Pflichtfeld)

    Telefon (Pflichtfeld):

    Ihre Email-Adresse (Pflichtfeld):

    Lieferart - Wie möchten Sie den Registerauszug erhalten?

    e-mail (nicht bei beglaubigten Dokumenten)Briefe-mail und Brief