Handelsregisterauskunft beglaubigt mit Apostille
Wer eine schriftliche Handelsregisterauskunft über ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen außerhalb von Deutschland verwenden möchte, der benötigt zur beglaubigten Handelsregisterauskunft auch noch eine sog. Apostille. Das ist eine Überblaubigung bzw. ein Echheitsnachweis. Viele Dokumente können mit dieser Apostille versehen werden, bleiben wir bei der Handelsregisterauskunft. Der Ablauf ist folgender: Das Amtsgericht beglaubigt zunächst eine schriftliche Handelsregisterauskunft, natürlich nur von einem Unternehmen, welches im zuständigen Amtsgerichtsbezirk im Handelsregister auch eingetragen ist. Dann wird dieser Auszug an das übergeordnete Landgericht zur Erteilung…