Was ist denn eine Apostille vom Handelsregister?
Eine Apostille ist eine international anerkannte Beglaubigungsform, ein Echtheitsvermerk. Unter dem Blickwinkel des Handelsregisters: Das Landgericht erteilt eine Apostille auf einem vorher vom Amtsgericht beglaubigten Handelsregisterauszug. Dieser Auszug weist dann zwei Beglaubigungen auf. Nun kann das Dokument im Ausland eingesetzt werden. Aber: Das Dokument gilt nicht in jedem Land, sondern nur in jenen Ländern, die dem Haager Abkommen von 1961 beigetreten sind, was bei den meisten europäischen Ländern der Fall ist. Wen nicht, dann kann keine Apostille erteilt werden, stattdessen…