Was ist unter einem „Amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister zu verstehen?

Was ist unter einem „Amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister zu verstehen?

Wenn man sich fragt, ob ein „amtlicher Ausdruck“ einfach nur ein Ausdruck vom Handelsregister ist, dann wäre das untertrieben, denn das Wörtchen „amtlich“ steht beim Handelsregister für „amtlich beglaubigt“. Das bedeutet auch, dass an die Stelle des bisherigen „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“ nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters ein „Amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister getreten ist. Als „unbeglaubigte“ Form gilt nun der schlichtweg als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnete Ausdruck.

Wo kann man so einen „Amtlicher Ausdruck“ bestellen?

Während der normale unbeglaubigte schriftliche Ausdruck aus dem Handelsregister über den Link unten innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden kann, muss ein „Amtlicher Ausdruck“ beim Amtsgericht erst erstellt werden und dann liegt nur in Papierform vor. Das hat zur Folge, dass er nicht elektronisch übermittelt werden kann sondern nur per Post.

Übrigens: Inhaltlich unterscheidet sich der „Amtlicher Ausdruck“ nicht vom normalen Ausdruck. Der „Amtlicher Ausdruck“ wurde jedoch speziell gesiegelt.

Wenn man sich fragt, ob man sich für den Abruf eines „Amtlicher Ausdruck“ irgendwo anmelden oder registrieren muss, dann gibt es eine gute Nachricht: Nein, über den Link unterhalb des Textes ist dies nicht erforderlich. Denn den „Amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister bekommen ohne Anmeldung oder Vorkasse. Auch eine Gesellschafterliste wird häufig angefragt.

Preiswerter und schneller als ein „Amtlicher Ausdruck“ ist ein unbeglaubigter Ausdruck aus dem Handelsregister, meist reicht der für die eigenen Zwecke vollkommen aus. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken). Beglaubigte Formen benötigt man gelegentlich für Kfz-Anmeldungen etc. Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie einfach an.

„Amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister

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