Was ist denn eine Apostille vom Handelsregister?
Eine Apostille ist eine international anerkannte Beglaubigungsform, ein Echtheitsvermerk. Unter dem Blickwinkel des Handelsregisters: Das Landgericht erteilt eine Apostille auf einem vorher vom Amtsgericht beglaubigten Handelsregisterauszug. Dieser Auszug weist dann zwei Beglaubigungen auf.
Nun kann das Dokument im Ausland eingesetzt werden.
Aber: Das Dokument gilt nicht in jedem Land, sondern nur in jenen Ländern, die dem Haager Abkommen von 1961 beigetreten sind, was bei den meisten europäischen Ländern der Fall ist.
Wen nicht, dann kann keine Apostille erteilt werden, stattdessen nur eine Überbeglaubigung. Und dann muss man so verfahren: Der beglaubigte Handelsregisterauszug mit erteilter Überbeglaubigung muss nun noch der konsularischen Vertretung dieses Landes in Deutschland vorgelegt werden. Diese beglaubigen das Dokument dann auch noch. Erst jetzt kann das Dokument in dem betreffenden Land verwendet werden.
Das ist natürlich eine zweitaufwendige und auch nicht gerade billige Angelegenheit, denn jede beglaubigende Stelle fordert auch ihre eigenen Gebühren. Die mehrwöchige Bearbeitungszeit gerade bei den konsularischen Vertretungen sollte auch beachtet werden. Nicht zu vergessen auch das Entgelt für den Dienstleister, welcher diese ganzen Stellen kontaktieren muss.
Schauen Sie sich hier die Details an: Apostille vom Handelsregister